Allgemeine Verkaufsbedingungen (Algemene Voorwaarden) Cinar Trading Europe B.V.

 

Artikel 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Angebote, Anfragen und Sonderangebote, als auch für alle Lieferverträge für Waren und Dienstleistungen, nachstehend “Vertrag” genannt, der Cinar Trading Europe B.V., mit Geschäftssitz in Eindhoven, Niederlande, sowie der an Cinar Trading Europe B.V. verbundenen Unternehmen, nachstehend “Cinar” genannt. Von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen gelten nur insoweit, als Cinar diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
1.2 Allgemeine oder sonstige (Einkaufs-)Bedingungen der Gegenpartei, nachstehend “Käufer“ genannt, werden von Cinar zurückgewiesen, es
sei denn, diese Bedingungen werden von Cinar vollständig bzw. teilweise ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
1.3 Der Käufer, der einmal einen Vertrag unter Verwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Cinar geschlossen hat, erklärt damit auch sein Einverständnis zur Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf alle späteren Verträge.
1.4 Cinar ist dazu berechtigt, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen einseitig zu ändern. Cinar wird den Käufer rechtzeitig über diese Änderungen informieren.
1.5 Der Käufer hat nur dann das Recht sich auf abweichende Bedingungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu berufen, falls Cinar diesen abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich in einem separaten Vertrag zugestimmt hat. Kommt es zu Widersprüchen zwischen dem separaten Vertrag und diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, so sind die Bedingungen des separaten Vertrages oder Vertrages vor den Artikeln der Allgemeinen Verkaufsbedingungen maßgeblich.
1.6 Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigerklärung einer oder mehrerer Bedingungen aus dem Vertrag oder dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, bleiben die anderen Bedingungen uneingeschränkt gültig. Cinar und der Käufer werden in diesem Falle gemeinsam beraten, um ungültige oder für nichtig erklärte Bedingungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen durch solche zu ersetzen, die inhaltlich so gut wie möglich mit dem Zweck und Anwendungsbereich der ungültigen oder für nichtig erklärten Bedingungen übereinstimmen.

 

Artikel 2 Rechtsgültigkeit

2.1 Durch Cinar gemachte Angebote sind unverbindlich und verpflichten Cinar nicht, die angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen an den Käufer zu liefern. Ist im Angebot nichts anderes festgelegt, so ist das Angebot nicht länger als 14 (vierzehn) Tage gültig.
2.2 Sonderangebote oder Angebote sind nicht automatisch auf Nachbestellungen übertragbar.
2.3 Ein Vertrag zwischen Cinar und dem Käufer kommt erst dann zustande, nachdem Cinar dem Käufer den Auftrag schriftlich bestätigt hat, oder Cinar innerhalb von vier Wochen nach Auftragserteilung mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrags beginnt. Auch Verträge die über Handelsvertreter, Handelsreisende und/oder andere Personen eingegangen werden, sind für Cinar erst dann verbindlich, wenn diese Verträge von Cinar schriftlich bestätigt wurden, oder Cinar mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrags begonnen hat.
2.4 Änderungen in Bezug auf den Vertrag treten erst nach schriftlicher Vereinbarung zwischen Cinar und dem Käufer in Kraft.

 

Artikel 3 Lieferung, Eigentumsvorbehalt und Gefahrenübergang

3.1 Ein angegebene Liefertermin ist nur ein geschätztes Datum und stellt keine verbindliche Frist dar, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich
anders vereinbart. Cinar wird sich angemessen bemühen, die Waren und/oder Dienstleistungen zum geschätzten Liefertermin zu liefern. Cinar wird den Käufer informieren, falls und so schnell wie möglich es Anzeichen dafür gibt, dass der geschätzte Liefertermin nicht eingehalten werden kann. Falls möglich wird Cinar einen neuen geschätzten Termin angeben.
3.2 Als Erfüllungsort gelten die Lagerräume von Cinar (in Eindhoven, Niederlande) sofern nicht schriftlich ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
3.3 Cinar behält sich das Eigentum der gelieferten Waren vor, bis der Käufer allen nachfolgenden Verpflichtungen aus dem mit Cinar abgeschlossenen
Vertrag nachgekommen ist, und zwar:
- die Gegenleistung für die gelieferten oder noch zu liefernden Waren und/oder Dienstleistungen selbst;
- eine bestehende Forderung von Cinar an den Käufer wegen nicht oder nicht vollständiger Erfüllung eines mit Cinar abgeschlossenen Vertrages.
3.4 Die Haftung und die Gefahr für die von Cinar an den Käufer zu liefernden Waren und/oder Dienstleistungen, gehen zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren an den Käufer, auf den Käufer über.

 

Artikel 4 Informationspflicht

4.1 Der Käufer ist nach erster Aufforderung dazu verpflichtet, Cinar von allen Informationen in Bezug auf den Vertrag zu versehen, insbesondere
aber nicht ausschließlich die richtige Umsatzsteueridentifikationsnummer und den Namen, unter dem der Käufer beim zuständigen Finanzamt
registriert ist.

 

Artikel 5 Preise

5.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt der Angebotserstellung oder aber der Auftragserteilung gültigen Einkaufspreise
und Löhne, Lohnnebenkosten, Sozialabgaben und sonstige öffentliche Abgaben, Transportkosten, Versicherungsprämien und sonstige
Kosten. Alle aufgeführten Preise sind exklusiv der eventuell anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Wenn sich ein oder mehrere Kostpreisfaktoren erhöhen, ist Cinar berechtigt, die Lieferpreise unter Beachtung der dafür geltenden gesetzlichen
Bestimmungen dementsprechend zu erhöhen, vorausgesetzt, dass bereits bekannte zukünftige Preiserhöhungen zum Zeitpunkt des
Abschlusses vom Vertrag, kenntlich gemacht werden.

 

Artikel 6 Sicherheit

6.1 Cinar ist berechtigt ausreichend Sicherheiten, wie zum Beispiel Vorauszahlungen für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung vom Käufer zu
verlangen, bevor Cinar der Lieferung beziehungsweise Restlieferung oder der Erfüllung sonstiger Verpflichtungen aus dem Vertrag nachkommt.
6.2 Bei berechtigtem Zweifel von Seiten Cinar in Bezug auf Zahlungsfähigkeit vom Käufer, ist Cinar berechtigt die Lieferung zu verschieben.

 

Artikel 7 Reklamationen

7.1 Der Käufer ist verpflichtet die von Cinar gelieferten Waren bei Lieferung oder so schnell wie möglich (spätestens aber innerhalb von 24
Stunden nach der Lieferung) zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen. Der Käufer muss bei dieser Kontrolle feststellen, ob die gelieferten
Waren den im Vertrag gestellten Anforderungen entsprechen, und zwar:
- ob die richtigen Waren und/oder Dienstleistungen geliefert wurden;
- ob die Quantität (zum Beispiel Menge und Betrag) der Waren und/oder Dienstleistungen den Vereinbarungen entsprechen;
- ob die gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen die vereinbarten Qualitätsanforderungen erfüllen, oder sofern keine spezifischen
Qualitätsanforderungen festgelegt wurden, zumindest den allgemeingültigen Anforderungen für den normalen Gebrauch und/oder normalem Zweck gerecht werden.
7.2 Wenn Mängel festgestellt werden, muss der Käufer diese Cinar innerhalb von 8 (acht) Arbeitstagen nach Lieferung der Waren und/oder Dienstleistungen schriftlich an Cinar mitteilen.
7.3 Falls durch den Käufer auf Grund von Artikel 7.2 angezeigte Mängel oder Forderungen, durch Cinar als berechtigt anerkannt werden, kann Cinar nach eigenem Ermessen die Mängel beseitigen oder den Netto-Rechnungsbetrag zurückerstatten.
7.4 Reklamationen in Bezug auf Rechnungen müssen vom Käufer innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich gemeldet werden.
7.5 Durch Meldung einer Reklamation wird der Käufer nicht von der Erfüllung der Bedingungen aus dem Vertrag mit Cinar befreit.

 

Artikel 8 Gewährleistung

8.1 Cinar garantiert lediglich, dass die von ihr gelieferten Waren die Eigenschaften besitzen, die für den normalen Gebrauch nötig sind, sowie die Eigenschaften, die für besonderen Gebrauch nötig sind, falls dieser besondere Gebrauch ausdrücklich aus dem Vertrag mit Cinar hervorgeht.
8.2 Die wie in Artikel 8.1 festgelegte Gewährleistung hat keine Gültigkeit, wenn die Waren worauf sich die Gewährleistung bezieht:
a. nicht in Übereinstimmung mit ihrer Bestellung oder unsachgemäß benutzt wurden oder werden, und/oder
b. Gebrauchsvorschriften nicht beachtet wurden, und/oder
c. unfachmännische Reparaturen vorgenommen wurden, und/oder
d. Änderungen durchgeführt oder (Serien-)Nummern oder Plomben beschädigt oder entfernt wurden.
8.3 Wenn eine Gewährleistung von Cinar erteilt wird, entspricht die Gewährleistungsfrist der vom Hersteller oder vom Lieferanten festgesetzten Gewährleistungsfrist, soweit nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Diese Gewährleistungsfrist überschreitet niemals die gesetzlich festgelegte Gewährleistungsfrist.
8.4 Für Waren und/oder Dienstleistungen, die sich außerhalb der Niederlande befinden und einer Gewährleistung durch Cinar unterliegen, ist Cinar nur haftbar für Reparaturkosten oder Ersatzkosten, in Höhe der in den Niederlanden entsprechend anfallenden Kosten.
8.5 Falls der Käufer Gewährleistung für von Cinar gelieferte Waren verlangt, darf der Käufer diese Waren erst dann an Cinar zurückschicken, wenn Cinar dem vorher schriftlich zugestimmt hat.
8.6 Falls Waren unter Beachtung von Artikel 8.5 zurück geschickt werden, muss die von Cinar an den Käufer ausgestellte Originalrechnung und der vollständig ausgefüllte zugehörige Garantieschein sowie eine eindeutige Mängelbeschreibung beigefügt werden.

 

Artikel 9 Haftung

9.1 Ist eine nicht, nicht rechtzeitige oder mangelhafte Lieferung oder sind Funktionsmängel der gelieferten Waren oder Dienstleistungen auf
höhere Gewalt auf Seiten Cinar zurück zu führen, hat der Käufer kein Recht auf Schadenersatz beziehungsweise Auflösung vom Vertrag.
9.2 Unbeschadet der Cinar ansonsten zukommenden Rechte hat Cinar, wenn es ihr aufgrund höherer Gewalt unmöglich ist den Vertrag zu erfüllen oder termingerecht zu erfüllen das Recht, nach eigenem Ermessen entweder die Erfüllung vom Vertrag hinauszuschieben oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass dadurch Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche gegenüber Cinar entstehen.
9.3 Unter höherer Gewalt von Seiten Cinar ist zu verstehen, dass Cinar nach Vertragsabschluss der Erfüllung der Bedingungen aus dem Vertrag durch Eintreten folgender Ereignisse nicht nachkommen kann : Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufstand, Kriegsrisiko, Gewalt, Feuer, Wasserschaden, Überschwemmung, Streik, Betriebsbesetzung, Aussperrung, Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen, Energielieferstörungen , alles innerhalb des Betriebes von Cinar sowie in Betrieben dritter , von denen Cinar die benötigten Materialien oder Rohstoffe ganz oder teilweise bezieht, sowie bei der Lagerung oder während des Transports ob durch Eigen- oder Fremdverwaltung und weiterhin alle anderen Fälle, in denen die Ursachen nicht von Cinar zu verantworten sind oder außerhalb ihrer Risikoverwaltung liegen.
9.4 Jede Art von Haftung durch Cinar für indirekte Schäden, insbesondere Folgeschäden, Gewinnausfall, Einsparungsausfälle und Schäden durch Betriebsstillstand, ist vollständig ausgeschlossen.
9.5 Die Gesamthaftung von Cinar aufgrund eines von Cinar zu verantwortenden Mangels bei der Erfüllung vom Vertrag mit dem Käufer, ist beschränkt auf eine Schadensersatzsumme für direkte Schäden, wogegen Cinar sich versichert hat, jedoch höchstens bis zu einer Summe von Euro 5.000,- (fünftausend).
9.6 Eine Haftung von Cinar aufgrund eines von Cinar zu verantwortenden Mangels bei der Erfüllung vom Vertrag mit dem Käufer entsteht nur dann, wenn der Käufer Cinar unverzüglich und schriftlich in Verzug setzt und dabei eine angemessene Frist zur Nacherfüllung durch Cinar setzt und Cinar auch nach Ablauf dieser angemessenen Frist ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt. Um Undeutlichkeiten zu vermeiden muss die Inverzugsetzung durch den Käufer eine möglichst detaillierte Mängelbeschreibung enthalten.
9.7 Der Käufer schützt Cinar vor allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die von Cinar gelieferten Waren mit Ausnahme von Ansprüche und/oder Forderungen

 

Artikel 10 Auflösung

10.1 Cinar ist berechtigt, unbeschadet ihrer Rechte auf Kosten- oder Schadenersatz und/oder Verzugszinsen, den Vertrag ganz oder teilweise ohne Inverzugsetzung oder gerichtliches Eingreifen mit sofortiger Wirkung auf zu lösen, wenn:
a. der Käufer Konkurs angemeldet hat beziehungsweise wenn eine Konkurserklärung über den Käufer verhängt wird;
b. der Käufer Zahlungsaufschub beantragt hat beziehungsweise dieser Antrag gewährt wurde;
c. ein Antrag zur Anwendung des “Wet Schuldsanering Natuurlijke Personen“(Gesetzes über die Schuldsanierung natürlicher Personen) beziehungsweise dieser Antrag gewährt wurde;
d. Käufer verstirbt beziehungsweise Entmündigt wurde;
e. der Käufer zur Stillegung, Auflösung oder Übergabe sowie zur Änderung der Zielsetzungen seines Unternehmens übergeht;
f. das Vermögen vom Käufer ganz oder teilweise gepfändet wurde;
g. der Käufer die Verpflichtungen aus einem Vertrag oder nach dem Gesetz nicht erfüllt;
h. der Käufer einen Rechnungsbetrag ganz oder teilweise nicht innerhalb der Zahlungsfrist begleicht.

 

Artikel 11 Kündigung

11.1 Cinar ist berechtigt einen Vertrag auf unbestimmte Zeit per Einschreiben zu kündigen, mit Beachtung der Kündigungsfrist von 2 (zwei) Monaten.
11.2 Cinar ist berechtigt einen Vertrag auf bestimmte Zeit per Einschreiben zwischenzeitlich zu kündigen, mit Beachtung der Kündigungsfrist von 1 (einem) Monat.

 

Artikel 12 Aufschubrecht

12.1 Falls und solange der Käufer seine Verpflichtungen aus dem mit Cinar abgeschlossenen Vertrag beziehungsweise einem damit verbundenen Vertrag nicht, nicht angemessen oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist Cinar berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus einem Vertrag aufzuschieben.
12.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag aufzuschieben.

 

Artikel 13 Zahlung

13.1 Wenn nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden, ist der Käufer dazu verpflichtet, Zahlungen innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum auf Anweisung von Cinar, entweder per Barzahlung bei Lieferung, Bankeinzahlung oder Überweisung auf ein von Cinar angewiesenes Bank- oder Girokonto zu leisten, ohne Anspruch auf Rabatt oder Kompensation.
13.2 Cinar ist jederzeit berechtigt von Ihrem Verrechnungsrecht Gebrauch zu machen.

 

Artikel 14 Zinsen und Kosten

14.1 Falls die Zahlung nicht innerhalb der in Artikel 13 gesetzten Zahlungsfrist eingegangen ist, ist der Käufer in Verzug und ist Cinar berechtigt dem Käufer auf den geschuldeten Betrag, zusätzlich zu den geltenden gesetzlichen Zinsen einen Zinssatz von 2% (zwei Prozent) zu berechnen.
14.2 Alle anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sind dem Käufer anzurechnen. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens15% (fünfzehn Prozent) in den Niederlanden, im Ausland 20% (zwanzig Prozent) der vom Käufer verschuldeten Hauptsumme, und mindestens € 125,-(einhundertfünfundzwanzig).

 

Artikel 15 Stornierung

15.1 Falls eine von Cinar akzeptierte Bestellung durch den Käufer storniert, und diese Stornierung von Cinar akzeptiert wird, ist Cinar berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 30% (dreißig Prozent)des Rechnungsbetrages in Rechnung zu stellen, zuzüglich eventuell anfallender, zum Beispiel durch Zulieferer von Cinar, an Cinar in Rechnung gestellter Kosten.

 

Artikel 16 Beweislieferung

16.1 Zur Feststellung des Umfangs der Zahlungsverpflichtungen vom Käufer sind die Verwaltungsdaten von Cinar entscheidend, es sei denn, der Käufer kann einen objektiven Gegenbeweis leisten.
16.2 Zwischen Cinar und dem Käufer gelten die auf der Rechnung oder dem Frachtbrief angegeben Stückzahlen, Maße und Gewichte als zutreffend, es sei denn, der Käufer kann einen objektiven Gegenbeweis leisten.

 

Artikel 17 Anwendbares Recht und Streitfälle

18.1 Auf alle Angebote, Transaktionen, Bestellungen und zwischen Cinar und dem Käufer vereinbarten Verträge findet – soweit in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen nichts anderes vereinbart wurde – ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die Wirkung der Wiener Konvention ist ausdrücklich ausgeschlossen und hat somit keine Gültigkeit auf Verträge zwischen Cinar und dem Käufer.
18.2 Alle Streitfälle, die im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen stehen oder daraus hervorgehen oder sich beziehen auf Verträge, auf denen diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen Anwendung finden, werden im Allgemeinen dem zuständigen Richter in Roermond (Niederlande) zur Beilegung vorgelegt. Entgegen dem vorherigen behält Cinar sich aber selbst das Recht vor, mögliche Streitfälle dem für den Geschäftssitz vom Käufer zuständigen Richter vorzulegen.

 

Artikel 18 Sonstiges

Diese Übersetzung der “Algemene Voorwaarden“ wird Ihnen lediglich Ihrer Einfachheit halber zur Verfügung gestellt. Im Falle jeglicher
Unstimmigkeiten mit der Originalversion, gilt die Niederländische Version.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Cinar Trading Europe B.V. in PDF
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